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   BGH, 31.01.1956 - V BLw 54/55   

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https://dejure.org/1956,3148
BGH, 31.01.1956 - V BLw 54/55 (https://dejure.org/1956,3148)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1956 - V BLw 54/55 (https://dejure.org/1956,3148)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1956 - V BLw 54/55 (https://dejure.org/1956,3148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1956, 404
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.06.1952 - V ZR 12/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.01.1956 - V BLw 54/55
    Das Beschwerdegericht hat einen grundlegenden Unterschied zwischen dem hier gegebenen Sachverhalt und demjenigen gesehen, der zur Entscheidung des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 20. Juni 1952 (V ZR 12/51) gestanden habe, weil in jenem Falle die Vermieterin die neue Mieterin zur sofortigen Inbesitznahme des gemieteten Platzes, der vorher anderweitig vermietet worden war, aufgefordert habe, während hier der Antragsteller ohne Zutun des Antragsgegners durch verbotene Eigenmacht in den Besitz der Pachtsache gelangt sei und dieser als Eigentümer keinen Besitz mehr übertragen, vielmehr nur mit dem Antragsteller auf Grund der durch die verbotene Eigenmacht geschaffenen Lage einen Pachtvertrag abgeschlossen habe.

    Er hält das von ihm eingelegte Rechtsmittel für zulässig, weil das Beschwerdegericht ihm Schadensersatzansprüche wegen der von ihm begangenen verbotenen Eigenmacht abgesprochen und sich damit zu der Entscheidung des erkennenden Senats vom 20. Juni 1952 (V ZR 12/51) in Widerspruch gesetzt habe.

    Wie noch darzulegen sein wird, ist das Beschwerdegericht von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 20. Juni 1952 (V ZR 12/51) abgewichen, ein Fall des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG also gegeben.

  • BGH, 17.12.1952 - V BLw 6/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.01.1956 - V BLw 54/55
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 17. Dezember 1952 (V BLw 6/52, RechtdLandw 1953, 107 = MDR 1953, 220 = Lind-Möh Nr. 5 zu HöfeO § 12) dargelegt, daß gegen den Erlaß eines Zwischenbeschlusses über den Grund des Anspruchs entsprechend dem Zwischenurteil nach § 304 ZPO nichts einzuwenden ist, eine solche Ausgestaltung des Verfahrens beim Fehlen besonderer einschlägiger Vorschriften vielmehr einem dringenden Bedürfnis entspreche und auch in der Richtung der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Frage der entsprechenden Anwendbarkeit von Vorschriften der Zivilprozeßordnung im Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht liege.
  • BGH, 13.12.1995 - XII ZR 185/93

    Außerordentliche Kündigung eines Vertrages unter Berufung auf Treu und Glauben

    Die in Ausübung dieses Ermessens vorzunehmende Anpassung der Vertragsbeziehungen kann dahin führen, daß die kündigende Partei dazu angehalten wird, dem Kündigungsgegner zum Ausgleich für die vorzeitige Beendigung, des Vertragsverhältnisses eine (Ausgleichs-) Zahlung zu leisten, um den Ausfall, den der Kündigungsgegner infolge der außerordentlichen Kündigung erleidet, ganz oder teilweise zu decken und ihm die Aufwendungen zu ersetzen, die er im Vertrauen auf die vereinbarte Vertragsdauer gemacht hat (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 1971 aaO S. 1303 unter 5 d; vom 31. Januar 1956 - V BLw 54/55 = ZMR 1956, 271; Bub in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2.. Aufl. Kap. II Rdn. 651; BGB RGRK/Alff 12. Aufl. § 242 Rdn. 83).

    Da die Grundsätze über den Wegfall und die Änderung der Geschäftsgrundlage nur eine spezielle Ausprägung des § 242 BGB darstellen, konnte eine auf den allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben gestützte Entscheidung zugunsten der Klägerin nicht unter geringeren Voraussetzungen zum Ziel führen als sie die Rechtsprechung für den speziellen Anwendungsfall der vorzeitigen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage entwickelt hat (vgl. BGH Urteile vom 7. Juli 1971 aaO; vom 31. Januar 1956 aaO).

  • BGH, 25.11.2011 - BLw 2/11

    Grundstücksverkehrsrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des

    Nichts anderes gilt für die Rechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 1 LwVG aF, da die für die Zulässigkeit einer auf die Anspruchshöhe beschränkten Revision maßgebliche Vorschrift in § 304 ZPO, auf Grund deren der Rechtsstreit in ein jeweils rechtlich selbständiges Grund- und Höheverfahren zerlegt werden kann, auch in den so genannten echten Streitverfahren vor den Landwirtschaftsgerichten Anwendung findet (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 1956 - V BLw 54/55, MDR 1956, 404, 406).
  • BGH, 25.04.1997 - BLw 1/97

    Nachabfindungspflicht der Veräußerung eines Michkontingents

    Vorabentscheidung über den Grund in Betracht, wenn ein Zahlungsanspruch - wie hier - nach Grund und Betrag streitig ist (vgl. Senatsbeschl. v. 31. Januar 1956, V BLw 54/55, MDR 1956, 404, 406; Barnstedt/Steffen, LwVG, 5. Aufl., § 21 Rdn. 24 und 27; § 9 Rdn. 93).
  • BGH, 27.06.1962 - V ZR 204/60

    Rechtsmittel

    Bei dieser Sachlage begegnet die vom Berufungsurteil gezogene Schlußfolgerung, daß auch ihre Vertragspflicht zur Kostentragung bestehen geblieben sei, keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 31. Januar 1956, V BLw 54/55, LM BGB § 242 Bb Nr. 20).
  • OLG Hamm, 13.03.1980 - 4 WF 185/79
    So ist die Vorabentscheidung über Verfahrensvoraussetzungen wie beispielsweise die Zuständigkeit zulässig (KG KGJ 1953, 6); auch über den Anspruchsgrund (BGH MDR 1956, 404) darf vorab entschieden werden, wenn eine Vorabklärung zweckmäßig erscheint Das gilt aber nicht für Fälle der vorliegenden Art, wenn lediglich ein tatsächliches Element des Anspruchs, durch das dessen Umfang und Höhe mitbestimmt werden, im Streit ist.
  • BGH, 29.10.1970 - V BLw 2/70

    Verwerfen einer unzulässigen Rechtsbeschwerde - Pflicht zur Ersatzleistung eines

    Zum Sachverhalt im einzelnen wird auf den Beschluß des Senats vom 31. Januar 1956 - V BLw 54/55 Bezug genommen.
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